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Reisebedingungen

REISEBEDINGUNGEN FÜR REISEN MIT GOLFPARADIS


ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN


Für die Reise gelten die allgemeinen Bedingungen der Schwedischen Reisebüro- und Veranstaltervereinigung (SRF), die innerhalb der Branche am 28. Juni 2018 (überarbeitet am 20. Mai 2021) vereinbart wurden, sowie die besonderen Bedingungen des Veranstalters, die unten angegeben sind. Die besonderen Bedingungen sind kursiv angegeben.

Der Reiseveranstalter hat das Recht, besondere Bedingungen anzuwenden, die von den allgemeinen abweichen, wenn die Anwendung besonderer Bedingungen durch den speziellen Charakter der Reise, besondere Bestimmungen über die Transportart (wie Buchungs- und Verkaufsbedingungen für Linienflüge), abweichende Unterkunftsbedingungen aufgrund des speziellen Charakters der Reise oder besondere Umstände am Reiseziel gerechtfertigt sind.

Die besonderen Bedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Reisenden gegen das Pauschalreisegesetz verstoßen. Die allgemeinen und besonderen Bedingungen sind Teil des Vertrags.

DER VERTRAG


1.1 Der Vertrag wird für die Parteien bindend, wenn der Veranstalter die Bestellung des Reisenden schriftlich bestätigt hat, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Veranstalter muss die Bestellung des Reisenden unverzüglich bestätigen. Ein Widerrufsrecht gilt nicht bei Verträgen über Pauschalreisen.

1.2 Hauptreisender ist die Person, in deren Namen der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Hauptreisende wird zuerst in den Reiseunterlagen oder auf andere eindeutige Weise angegeben. Der Hauptreisende ist zahlungspflichtig gemäß dem Vertrag. Alle Änderungen und eventuelle Stornierungen müssen vom Hauptreisenden vorgenommen werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der Hauptreisende schwer erkrankt und die Änderung oder Stornierung nicht vornehmen kann. Der Hauptreisende ist dafür verantwortlich, dem Veranstalter korrekte Buchungsdaten für andere Reisende, die vom Vertrag betroffen sind, zur Verfügung zu stellen. Eventuelle Rückerstattungen erfolgen an den Hauptreisenden.

1.2.1 Der Hauptreisende ist dafür verantwortlich, dass er unter den von ihm angegebenen Kontaktdaten für wichtige Mitteilungen (z.B. Fahrplanänderungen) erreichbar ist.

1.3 Wenn der Reisende unter 18 Jahre alt ist und ohne Vormund reist, muss dies bei der Buchung angegeben werden. Einige Reisen können eine Altersgrenze erfordern, die höher als 18 Jahre ist. Informationen werden bei der Buchung bereitgestellt.

1.3.1 Der Reiseveranstalter haftet nicht für eventuelle Mehrkosten, die entstehen, wenn das angegebene Alter des Reisenden nicht korrekt ist.

1.4 Die Zeiten für Abreise und Rückreise in der Buchungsbestätigung sind vorläufig. Der Veranstalter muss so schnell wie möglich und spätestens 20 Tage vor der Abreise die Abflugzeiten präzisieren.

1.4.1 Da sich Flug-/Zugzeiten ändern können, empfehlen wir, dass eventuelle Anschlussfahrkarten umbuchbar sind. Golf Paradis übernimmt keine Haftung für Kosten, die dem Reisenden aufgrund geänderter Zeiten entstehen, wie z.B. für Stornierung/Umbuchung von Anschlussfahrkarten, Hotelzimmern usw.

1.5 Der Veranstalter muss allgemeine Informationen über Pass- und Visabestimmungen bereitstellen.

1.6 Der Veranstalter muss allgemeine Informationen über Gesundheitsbestimmungen für das Reiseziel bereitstellen.

1.7 Anschlussreisen oder Sonderarrangements sind nur dann Teil des Pauschalreisevertrags, wenn sie zusammen und gleichzeitig mit den im Pauschalreisevertrag enthaltenen Dienstleistungen gebucht wurden oder wenn sie zusammen mit den anderen Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis verkauft wurden.

1.8 Eventuelle Wünsche oder besondere Dienstleistungen auf Anfrage des Reisenden sind nur dann Teil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter bestätigt wurden. Wünsche können an Unterlieferanten weitergeleitet werden, können jedoch nicht garantiert werden.

1.9 Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung/Reiseunterlagen sofort nach Erhalt zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind, einschließlich dass Namen richtig geschrieben und mit dem Pass übereinstimmen. Eventuelle Fehler müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Gebühr zu erheben, die den tatsächlichen Kosten für die Korrektur fehlerhafter Angaben entspricht, plus eine angemessene Entschädigung für den Mehraufwand, den die Korrektur verursacht. Wenn der Fehler auf den Veranstalter oder einen von ihm Beauftragten zurückzuführen ist, erfolgt die Korrektur kostenlos für den Reisenden. Eventuelle mündliche Zusagen müssen schriftlich bestätigt werden, um geltend gemacht werden zu können.

1.10 Der Hauptreisende muss dem Veranstalter unverzüglich Änderungen der Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder anderer wichtiger Informationen mitteilen.

1.11 Für einige Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, damit die Reise durchgeführt werden kann. In einem solchen Fall muss der Reisende spätestens bei der Buchung deutlich darüber informiert werden.

1.11.1 Die Mindestteilnehmerzahl für alle Reisen mit Golf Paradis und somit Teil des Reisevertrags des Reisenden beträgt: Golf Paradis hat das Recht, die Reise abzusagen, wenn die Gesamtzahl der Reisenden 20 Personen nicht überschreitet. Golf Paradis kann nicht garantieren, dass Gastgeber vor Ort sind, wenn die Anzahl der Reisenden in der Woche unter 20 Personen liegt. In diesem Fall wird dem Reisenden, falls möglich, angeboten, alleine zu reisen. Dies berechtigt den Reisenden nicht zu Preisnachlass, Ersatzreise, Schadensersatz oder anderer Entschädigung.

1.12 Wenn Flugtickets Teil der Pauschalreise sind, müssen diese in der richtigen Reihenfolge genutzt werden. Der Reisende kann daher nicht nur ein Rückflugticket verwenden, wenn Hin- und Rückflug gebucht wurden oder nur einen Teil einer Flugstrecke nutzen. Wird das Ticket nicht von Anfang an genutzt, werden die verbleibenden Teile storniert.

1.13 Bei Internetbuchungen, bei denen das Abreisedatum innerhalb von 40 Tagen nach dem Buchungsdatum liegt, ist die Reise nur vorläufig gebucht, bis der Veranstalter die Buchung manuell mit einer neuen schriftlichen Bestätigung bestätigt hat.

2 PREIS UND ZAHLUNG


2.1 Der Preis muss so angegeben sein, dass der gesamte Reisepreis deutlich ersichtlich ist. Der Preis muss alle im Vertrag enthaltenen Dienstleistungen sowie obligatorische Zuschläge, Steuern und Gebühren umfassen.

2.2 Der Reisende muss den Reisepreis spätestens zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt zahlen.

2.2.1 Für Reisen auf Anfrage gilt in der Regel sofortige Zahlung bei der Buchung.

2.3 Die Restzahlung muss Golf Paradis immer spätestens 21 Tage vor Abreise vorliegen. Bei Buchung einer Reise innerhalb von 30 Tagen vor dem Abreisedatum muss der gesamte Reisepreis sofort bezahlt werden.

2.3.1 Sofern nichts anderes bei der Buchung angegeben ist, beträgt die Anmeldegebühr von Golf Paradis 2 500 SEK/Person. Diese Anmeldegebühr muss Golf Paradis innerhalb von 2 Tagen nach der Buchung der Reise oder gemäß Vereinbarung vorliegen.

2.4 Wenn der Reisende den Reisepreis nicht gemäß dem Vertrag zahlt, hat der Veranstalter das Recht, den Vertrag zu kündigen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

2.4.1 Ist keine vollständige Zahlung für die Reise gemäß dem Vertrag eingegangen, hat Golf Paradis das Recht, den Reisevertrag als annulliert zu betrachten und sich die Anmeldegebühr gutzuschreiben. Die geleistete Zahlung muss nachgewiesen werden können.
2.4.2 Bei ausbleibender Zahlung wird keine Erinnerung versandt.

2.5 Wenn der Reisende den Reisepreis nicht gemäß dem Vertrag zahlt, hat der Veranstalter das Recht, den Vertrag zu kündigen und eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

2.6 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben ist, basiert der Reisepreis auf einer Unterbringung für zwei Personen in einem geteilten Doppelzimmer. Bei Unterbringung nur einer Person in einem Doppelzimmer oder einem größeren Zimmer für mehrere Personen hat der Veranstalter das Recht, einen Zuschlag zu erheben.

2.7 Der Veranstalter ist weiterhin verpflichtet, den Reisenden über eventuelle zusätzliche Kosten zu informieren.

3 RECHT DES REISENDEN AUF ÄNDERUNG UND STORNIERUNG


3.1 Der Reisende hat das Recht, den Vertrag zu ändern, wenn der Veranstalter dies zulässt. Änderungen am Vertrag können zusätzliche Kosten für den Reisenden durch den Veranstalter oder andere verursachen.

3.2 Der Reisende hat das Recht, die Reise zu stornieren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vom Reisenden eine Entschädigung für die Kosten zu verlangen, die dem Veranstalter durch die Stornierung entstehen.

Der Veranstalter kann angemessene standardisierte Stornogebühren basierend auf dem Zeitpunkt der Stornierung festlegen. Wenn der Veranstalter keine standardisierten Stornogebühren festgelegt hat, hat er Anspruch auf eine angemessene Stornogebühr.

3.2.1 Bei Feststellung des Reisepreises ist der Stornoschutz nicht einzurechnen. Eine vom Reisenden vorgenommene Stornierung gilt als erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung über die Stornierung bei Golf Paradis eingegangen ist.

3.2.2 Bei Stornierungen früher als 30 Tage vor Abreise muss der Reisende die Anmeldegebühr als Stornokosten zahlen.

Bei Stornierungen 30-15 Tage vor Abreise muss der Reisende 50 % des Reisepreises zahlen, mindestens jedoch die Anmeldegebühr.

Bei Stornierungen 14-8 Tage vor Abreise muss der Reisende 75 % des Reisepreises zahlen, mindestens jedoch die Anmeldegebühr.

Bei Stornierungen weniger als 8 Tage vor Abreise muss der Reisende den gesamten Reisepreis zahlen.

3.3 Änderungen an der Reise durch den Reisenden und die eine Änderung des Reiseziels, des Abreiseortes, der Reisedauer, der Abreisezeit, der Unterkunft oder des Preises bedeuten, gelten als Stornierung und Neubuchung und führen zu Kosten gemäß den Stornoregeln in Punkt 3.2.2.

3.3.1 Ein Reisender, der einen Vertrag über einen Stornoschutz abgeschlossen hat, hat das Recht, die Reise gemäß den Punkten 3.3.2 bis 3.3.9 zu stornieren.
Bei Feststellung des Reisepreises ist nicht einzurechnen was der Reisende für den Stornoschutz gezahlt hat.
Die Kosten für den Stornoschutz richten sich nach dem Preis der Reise.

Gesamtpreis pro Reisenden bis zu 1000 Euro: 125 Euro pro Person.
Gesamtpreis pro Reisenden von 1001 bis 1500 Euro: 140 Euro pro Person.
Gesamtpreis pro Reisenden von 1501 bis 2500 Euro: 170 Euro pro Person.

Bei Stornierung hat der Reisende kein Recht, die gezahlten Kosten für den Stornoschutz zurückzufordern. Wünscht der Reisende einen Stornoschutz, so ist dieser bei der Buchung der Reise zu melden und die Gebühr gleichzeitig mit der Anmeldegebühr zu entrichten. Nach Entrichtung der Anmeldegebühr kann der Stornoschutz nicht mehr storniert werden.

3.3.2 Hat der Reisende eine Vereinbarung über den Stornoschutz getroffen, kann die Reise in den in Punkt 3.3.3 und Punkt 3.3.5 genannten Fällen ohne weitere Kosten als die in Punkt 2.3.1 genannten Anmeldegebühren storniert werden. Die Bearbeitungsgebühr darf höchstens 5% des Reisepreises, jedoch maximal 500 SEK betragen.

3.3.3 Eine Stornierung ist möglich, wenn der Reisende oder dessen Ehepartner/in, Partner/in, der/die Reisende oder dessen/deren Ehepartner/in oder Partner/in in direkter auf- oder absteigender Linie oder Geschwister oder eine Person, mit der der Reisende gemeinsam die Reise vor Abreise, aber nach Vertragsbindung gemäß Punkt 1.1 gebucht hat, an einer schweren Krankheit, einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder einem Unfall leidet und dieses Ereignis von solcher Art ist, dass der Reisende die Reise vernünftigerweise nicht durchführen kann.

3.3.4 Eine Stornierung ist möglich, wenn eine Person, mit der der Reisende gemeinsam die Reise gebucht hat, vorausgesetzt, dass auch der Mitreisende einen Stornoschutz gebucht hat, seine Reise gemäß Punkt 3.3.3 storniert. Unter gemeinsamer Buchung der Reise versteht man, dass die Reisenden ein gemeinsames Ticket für maximal 2 Personen gebucht haben.

3.3.5 Der Reisende muss die Reise so bald wie möglich nach Eintritt des Stornierungsgrunds stornieren. Der Grund für die Stornierung muss durch ein ärztliches Attest und/oder Verwandtschaftsbescheinigung zuverlässig nachgewiesen werden. Spätestens 7 Tage nach der Stornierung muss ein ärztliches Attest bezüglich Krankheit, Unfall oder Todesfall und gegebenenfalls eine Verwandtschaftsbescheinigung Golf Paradis vorliegen. Das Attest muss alle für die Stornierung relevanten Informationen sowie die ausdrückliche Empfehlung des Arztes enthalten, nicht an der vereinbarten Reise teilzunehmen. Der Stornoschutz gilt nur für den Preis der Reise.

3.3.6 Ein Reisender, der eine gemeinsame Unterbringung mit einem anderen Reisenden/anderen Reisenden vereinbart hat, die die Reise gemäß den Punkten 3.2.3 – 3.2.5 storniert haben, muss eine Unterbringung gleicher Qualität wie im Vertrag vorgesehen in einem Zimmer/Appartement erhalten, das größenmäßig an die verbleibende Anzahl von Reisenden angepasst ist, ohne zusätzliche Kosten. Kann eine solche Unterbringung nicht bereitgestellt werden, erfolgt die Unterbringung gemäß Vertrag ohne weitere Kosten für den Reisenden, vorausgesetzt, dass alle auf der Buchung einen Stornoschutz abgeschlossen haben.

3.3.7 Die Stornierung muss auf die Weise erfolgen, die auf golfparadis.se oder in den Reisedokumenten angegeben ist. Die Stornierung muss sofort erfolgen, wenn ein Hindernis für die Reise eintritt. Kontaktieren Sie Golf Paradis unter 010-6600238 oder per E-Mail: [email protected]. Wenn die angeforderten Unterlagen nicht den Anforderungen von Golf Paradis entsprechen und/oder nicht rechtzeitig vorliegen, erfolgt die Rückerstattung gemäß den allgemeinen und besonderen Bedingungen.

3.3.8 Nach der Stornierung wird der Betrag, den der Reisende gemäß den oben genannten Bedingungen gutgeschrieben hat, unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach der Stornierung zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt an den Hauptreisenden.

3.3.9 Bei Stornierung von Greenfees und eventuellen Transfers, die außerhalb des im Reisepreis enthaltenen Greenfee-Pakets gebucht wurden, erfolgt eine Rückerstattung nur, wenn Golf Paradis seinerseits eine Erstattung für die Kosten erhält. Bei Stornierung von Theaterkarten, Fußballkarten, Sporttickets oder ähnlichen Veranstaltungen einschließlich eventueller Transfers erfolgt eine Rückerstattung nur, wenn Golf Paradis seinerseits eine Erstattung für die Kosten erhält.

4 RECHT DES REISENDEN AUF ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGS


4.1 Der Reisende kann den Vertrag an jemanden übertragen, der alle Voraussetzungen erfüllt, um an der Reise teilzunehmen. Eine solche Voraussetzung kann z.B. sein, dass das Transportunternehmen oder ein anderer vom Veranstalter beauftragter Dienstleister den Wechsel des Reisenden gemäß den geltenden Vorschriften akzeptieren muss. Der Reisende muss den Veranstalter oder den Wiederverkäufer innerhalb einer angemessenen Frist vor Abreise über die Übertragung informieren. Eine Benachrichtigung, die spätestens sieben Tage vor Abreise erfolgt, gilt immer als rechtzeitig.

4.2 Der Veranstalter kann eine angemessene Gebühr für die Übertragung erheben. Die Gebühr darf die dem Veranstalter entstehenden Kosten durch die Übertragung nicht übersteigen. Der Veranstalter muss darlegen, wie die Kosten berechnet wurden.

4.3 Der Übertragende und der Erwerber haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Veranstalter oder Wiederverkäufer für alle ausstehenden Zahlungen für die Reise und für die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Kosten.

5 ÄNDERUNGEN VOR DER ABREISE


5.1 Änderung der Vertragsbedingungen Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, vorausgesetzt, dass er den Reisenden über die Änderungen klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Medium informiert. Wenn die Änderung geringfügig ist, z.B. geringfügige Änderungen der Flugzeiten, hat der Reisende keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadenersatz. Bei wesentlichen Änderungen an der Reise soll dem Reisenden nach Möglichkeit eine alternative Reise oder das Recht zur Vertragsauflösung ohne Stornogebühr angeboten werden.

5.2 Preisänderungen

5.2.1 Der Veranstalter kann den Preis der Reise erhöhen, wenn die Erhöhung auf Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern und öffentlichen Abgaben oder Wechselkurse zurückzuführen ist.

5.2.2 Der Preis der Reise kann um einen Betrag erhöht werden, der dem Anteil des Reisenden an den Kostensteigerungen entspricht, die dem Veranstalter entstehen. Ein Anspruch auf Preiserhöhung besteht nur dann, wenn die Kostensteigerung insgesamt mehr als 100 SEK pro Buchung beträgt.

5.2.3 Der Preis der Reise muss gesenkt werden, wenn die Kosten des Veranstalters aus den oben genannten Gründen um insgesamt mindestens 100 SEK pro Buchung sinken. Der Veranstalter kann bei einer Preissenkung tatsächliche Verwaltungskosten abziehen.

5.2.4 Der Veranstalter muss den Reisenden so bald wie möglich über Preisänderungen informieren. Die Mitteilung muss eine Begründung für die Änderung und eine Berechnung enthalten.

5.2.5 Der Preis darf in den letzten 20 Tagen vor dem vereinbarten Abreisedatum nicht erhöht und auch nicht gesenkt werden.

5.2.6 Der Veranstalter kann in seinen besonderen Bedingungen auf das Recht zur Preiserhöhung gemäß Punkt 5.2.1 verzichten. In diesem Fall muss der Veranstalter den Preis auch nicht gemäß Punkt 5.2.3 senken.

5.3 Recht des Reisenden zur Vertragsauflösung ohne Stornogebühr

5.3.1 Wenn der Reisende den Vertrag aufgrund einer wesentlichen Änderung kündigen möchte, z.B., wenn der Preis um mehr als 8% des Gesamtpreises des Pauschalangebots erhöht wird, muss der Reisende dem Veranstalter innerhalb einer vom Reiseveranstalter angegebenen angemessenen Frist mitteilen, dass er den Vertrag kündigt, nachdem er vom Veranstalter über die Änderung informiert wurde. Tut dies der Reisende nicht, ist er an den neuen Vertrag gebunden.

5.3.2 Wenn das Pauschalreiseabkommen gekündigt wird, muss der Veranstalter ohne unnötige Verzögerung und spätestens 14 Tage nach Kündigung des Abkommens den gesamten Preis der Reise zurückerstatten.

5.4 Recht des Veranstalters und des Reisenden zur Vertragskündigung bei unvermeidlichen und außergewöhnlichen Ereignissen

5.4.1 Sowohl der Veranstalter als auch der Reisende haben das Recht zur Vertragskündigung, wenn die Durchführung des Pauschalangebots oder der Transport von Passagieren zum Reiseziel erheblich durch unvermeidliche und außergewöhnliche Ereignisse am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe beeinflusst wird. Zu unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen zählen z.B.: schwerwiegende Sicherheitsprobleme wie Krieg, Terrorismus, Ausbruch schwerer Krankheiten oder Naturkatastrophen. Der Reisende hat in solchen Fällen das Recht zur Vertragskündigung ohne Zahlung einer Stornogebühr. Wenn der Veranstalter den Vertrag gemäß diesem Punkt kündigt, hat der Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Reisende hat in solchen Fällen Anspruch auf vollständige Rückerstattung gemäß Punkt 5.3.2.

5.4.2 Der Reisende hat kein Recht zur Vertragskündigung, wenn die unvermeidlichen und außergewöhnlichen Ereignisse allgemein bekannt waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

5.4.3 Um festzustellen ob das Ereignis von solcher Schwere wie oben beschrieben ist sollen sachkundige schwedische oder internationale Behörden konsultiert werden Von 14 Tagen vor Abreise gilt eine aktuelle Warnung vom Außenministerium als Grund für Kündigung wenn diese Warnung den Zeitpunkt der Reise umfasst Eine aktuelle Warnung vom Außenministerium soll auch als Grund für Kündigung angesehen werden wenn klar ist dass die Umstände welche zur Warnung geführt haben das Reiseziel zum Zeitpunkt der Reise betreffen werden

6 VERANTWORTUNG DES VERANSTALTERS FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PAUSCHALREISE


6.1 Mangelnde Durchführung Wenn eine Reisedienstleistung nicht gemäß dem Vertrag durchgeführt wird muss der Veranstalter den Mangel innerhalb angemessener Zeit beseitigen Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet den Mangel zu beseitigen wenn es unmöglich ist oder wenn dies unverhältnismäßige Kosten verursachen würde Wenn der Veranstalter den Mangel nicht beseitigt kann der Reisende Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz haben

6.2 Wesentliche Mängel

6 .2 .1 Wenn nach Abreise ein wesentlicher Teil der vereinbarten Dienstleistungen nicht erbracht werden kann muss der Veranstalter nach Möglichkeit gleichwertige oder mindestens gleichwertige Alternativen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden anbieten Kann der Veranstalter dies nicht anbieten kann er Alternativen niedrigerer Qualität in Verbindung mit einer angemessenen Preisminderung anbieten Der Reisende darf solche Alternativen nur ablehnen wenn sie nicht vergleichbar sind mit denen welche laut Vertrag erbracht werden sollten oder wenn angebotene Preisminderung nicht als angemessen angesehen werden kann

6 .2 .2 Kann der Veranstalter keine Alternative anbieten oder hat der Reisende das Recht solche Alternativen gemäß Punkt 6 .2 .1 abzulehnen kann er Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz haben

6 .2 .3 Bei Mängeln welche erheblich die Durchführung des Pauschalangebots beeinträchtigen und welche nicht innerhalb angemessener Zeit vom Veranstalter behoben wurden darf der Reisende den Vertrag kündigen und kann auch Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz haben

6 .2 .4 Kann keine Alternative angeboten werden oder hat er das Recht solche Alternativen gemäß Punkt 6 .2 .1 abzulehnen oder hat er den Vertrag gemäß Punkt 6 .2 .3 gekündigt hat er Anspruch auf gleichwertigen Rücktransport ohne unnötige Verzögerung und ohne zusätzliche Kosten wenn das Pauschalangebot Transport umfasst und er sich am Reiseziel befindet

6 .2 .5 In Fällen wo sich Golfplätze erheblich verschlechtern oder wegen Wetterbedingungen wie Regen Sturm Trockenheit Schnee Frost Gewitter oder anderen Gründen geschlossen werden wird Entschädigung entsprechend dem Teil des Greenfee Preises nur gewährt wenn Golf Paradis Entschädigung von jeweiligen Golfclubs erhält

7 ÜBER PREISMINDERUNGEN UND SCHADENSERSATZ


7 .1 Es erfolgt keine Preisminderung wenn gezeigt wird dass Fehler vom Reisenden verursacht wurden

7 .2 Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wenn gezeigt wird dass Fehler vom ihm selbst verschuldet sind oder von Dritten welche keine Verbindung zu Bereitstellung von Reisedienstleistungen welche Teil des Pauschalangebots sind haben oder Fehler durch unvermeidbare außergewöhnliche Ereignisse verursacht wurden

7 .3 Wenn Fehler durch jemanden verursacht wurden welcher vom Veranstalter beauftragt wurde ist dieser nur frei von Haftung gemäß diesen Bedingungen wenn auch beauftragte Person von Haftung befreit wäre Das gleiche gilt wenn Fehler durch jemand anderes verursacht wurden in früherer Instanz

7 .4 Kein Schadenersatzanspruch besteht wenn gezeigt wird dass weniger Personen als im Vertrag angegeben sich angemeldet haben und er innerhalb festgelegter Zeit schriftlich informiert wurde dass Reise abgesagt wird Information über Absage erfolgt spätestens -20 Tage vor Abreise wenn Reise länger als 6 Tage dauert -7 Tage vor Abreise wenn Reise zwischen 2-6 Tagen dauert -48 Stunden vor Abreise wenn Reise kürzer als 2 Tage dauert

7 .5 Schadenersatz umfasst Entschädigung materiellen Schadens Personenschaden Sachschaden Der Reisende verpflichtet sich Schaden so weit wie möglich zu begrenzen

7 .6 Wenn keine andere Begrenzung laut Pauschalreisegesetz besteht ist Haftung des Veranstalters auf drei mal Preis des Pauschalangebots begrenzt Diese Begrenzung gilt nicht bei Personenschaden oder bei Schäden vorsätzlich verursacht durch Fahrlässigkeit

8 REKLAMATIONEN


8 .1 Fehler können nur geltend gemacht werden wenn innerhalb angemessener Frist nach Feststellung des Fehlers Anzeige beim Veranstalter erfolgt Dies sollte möglichst am Reiseziel erfolgen Bei Feststellung eventueller Preisminderungen oder Schadenersatz wird Zeitpunkt berücksichtigt wann Beschwerde angezeigt wurde da Behebung möglich gewesen wäre

8 .2 Ungeachtet Punktes 8 .1 können Fehler geltend gemacht werden bei grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters

9 VERANTWORTUNG DES REISENDEN WÄHREND DER REISE


9 .1 Anweisungen des Veranstalters Der Reisende verpflichtet sich Anweisungen zur Durchführung Reise zu befolgen welche durch Reiseleiter oder andere beauftragte Person gegeben werden Respektieren Ordnungsvorschriften welche für Reise gelten und am Zielort auftreten damit Mitreisende andere nicht gestört werden Bei wesentlichem Verstoß gegen diese Vorschriften kann Vertrag aufgehoben werden ohne Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung

9 .2 Verantwortung bei Schäden Der Reisende haftet für entstandene Schäden falls verursacht durch Fahrlässigkeit

9 .3 Verantwortung bezüglich Formalitäten

9 .3 .1 Verantwortlich für Einhaltung notwendiger Formalitäten z.B gültiger Pass Visum Impfungen Versicherung

9 .3 .2 Alle Transportdienste müssen Check-In entsprechend Reiseplaner Anweisungen abgeschlossen sein

9 .3 .3 Alle Kosten wegen fehlender Formalitäten trägt er selbst z.B Rücktransport wegen fehlendem Pass außer fehlerhafte Information durch Veranstalter Wiederverkäufer war Ursache

9 .3 .4 Verantwortlich Informationen bereitgestellt durch ihn aufzunehmen

9 .4 Abweichung vom Arrangement Bei Abweichung nach Beginn Information an Veranstalter Vertreter erforderlich

9 .4 .1 Bei Nichtantritt regulärer Flug Rückflug automatisch storniert keine Entschädigung alternative Transport keine automatische Buchung durch Fluggesellschaft außerhalb Kontrolle Golf Paradis

10 VERPFLICHTUNG DES VERANSTALTERS ZUR HILFESTELLUNG


Bei Schwierigkeiten während Reise Verpflichtung unverzüglich geeignete Hilfe zu leisten Beispiele Gesundheits- Krankendienst lokale Behörden konsularische Unterstützung Angemessene Gebühr falls Situation absichtlich verursacht wurde oder durch Fahrlässigkeit seitens des Reisenden entstanden ist.

11 STREITBEILEGUNG


Parteien sollen versuchen Streitigkeit über Auslegung Anwendung Vertrag eigenständig zu lösen Falls keine Einigung erreicht wird Streitbeilegung durch Allgemeine Reklamationsnämnden (ARN) Box174 10123 Stockholm www arn seoder allgemeine Gerichtsbarkeit Streitbeilegung auch über EU-Kommission Online-Plattform http://ec.europa.eu/odr